Basisfrage 12 von 72 · SBF See und SBF Binnen
Was für eine Laterne kann ein Segelfahrzeug von weniger als 20 m Länge anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes führen?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: B) Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
Segelboote dürfen ihre Fahrtlichter unter bestimmten Bedingungen in einer Laterne zusammenfassen. Die Frage prüft, welche Laterne das ist und wo sie sitzt.
Ein Segelfahrzeug von weniger als 20 m Länge darf statt Seitenlichtern und Hecklicht eine Dreifarbenlaterne führen. Sie sitzt an oder nahe der Mastspitze und zeigt Rot, Grün und Weiß in den passenden Richtungen. Hoch oben ist sie bei Seegang und hinter den Segeln besser zu sehen. Das erlaubt Regel 25 KVR; treibt der Motor mit an, gelten dagegen die Lichter für Maschinenfahrzeuge.
Alle Antworten erklärt
- A) Eine Zweifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
- Auch an der Mastspitze ersetzt eine Zweifarbenlaterne das weiße Hecklicht nicht.
- B) Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
- Richtig: eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
- C) Eine Dreifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle.
- Die Dreifarbenlaterne darf nicht an beliebiger Stelle sitzen, sondern an oder nahe der Mastspitze.
- D) Eine Zweifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle.
- Eine Zweifarbenlaterne zeigt nur Rot und Grün; das weiße Hecklicht fehlt.
Merke dir: Drei Farben oben im Mast: nur unter Segel.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 12, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 12, SBF Binnen unter Segel Nr. 12.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See und SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.