SBF Binnen, Frage 238 · SBF Binnen
Wie hat sich ein Schiffsführer bei Erreichen der Hochwassermarke II zu verhalten?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: D) Er hat die Fahrt unverzüglich einzustellen.
Hochwassermarken sind Markierungen am Ufer oder an Pegeln, an denen man den Wasserstand ablesen kann. Bei der Hochwassermarke II ist die Grenze erreicht.
Bei Erreichen der Hochwassermarke II ist die Schifffahrt verboten, du musst die Fahrt also sofort einstellen. Das Wasser ist dann so hoch und schnell, dass Fahrzeuge und Ufer gefährdet sind. Schon bei der Hochwassermarke I gelten oft Einschränkungen, etwa langsamer zu fahren.
Alle Antworten erklärt
- A) Er hat die Geschwindigkeit anzupassen.
- Die Geschwindigkeit anzupassen reicht bei Marke II nicht mehr, dann ist Schluss.
- B) Er hat das Verbot der Schifffahrt bei Nacht zu beachten.
- Bei Marke II ist die Fahrt nicht nur nachts, sondern auch am Tag einzustellen.
- C) Er hat das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk zu beachten.
- Bei Marke II musst du die Fahrt einstellen, egal ob du Sprechfunk hast.
- D) Er hat die Fahrt unverzüglich einzustellen.
- Richtig: Bei Hochwassermarke II ist die Fahrt sofort einzustellen.
Merke dir: Marke I: Vorsicht. Marke II: Stopp.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 4, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 15, SBF Binnen unter Segel Nr. 10.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.