Bootsführerschein Übungen

SBF Binnen, Frage 75 · SBF Binnen

Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: B) Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.

Die Frage prüft, wann die Behörde den Führerschein entziehen muss. Wer ein Boot führt, muss dafür geeignet und verlässlich sein.

Nach § 13 SpFV muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber als untauglich oder unzuverlässig erweist. Untauglich heißt: körperlich oder psychisch nicht mehr in der Lage, ein Boot sicher zu führen. Unzuverlässig ist zum Beispiel, wer wegen erheblicher Verkehrsverstöße rechtskräftig verurteilt wurde.

Alle Antworten erklärt

A) Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit.
Falsch: Eine einzelne Ordnungswidrigkeit macht noch nicht unzuverlässig; erst wiederholte Verstöße können Zweifel begründen.
B) Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
Richtig: Fehlende Tauglichkeit oder fehlende Zuverlässigkeit führen zur Entziehung.
C) Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
Falsch: Bloße Zweifel reichen nicht; die Behörde kann dann zuerst ein ärztliches Zeugnis verlangen.
D) Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
Falsch: Das Alter allein ist kein Grund, die Zuverlässigkeit anzuzweifeln.

Merke dir: Untauglich oder unzuverlässig: Schein weg.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 7, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 14.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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