Bootsführerschein Übungen

SBF See, Frage 169 · SBF See

Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: B) Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

Wasserski, Wassermotorräder und Surfbretter sind schnell und schwer berechenbar. Die Frage prüft, wo sie auf Seeschifffahrtsstraßen erlaubt sind.

Außerhalb des Fahrwassers ist das erlaubt, solange die GDWS es nicht durch Bekanntmachung verbietet. Im Fahrwasser ist es nur auf Abschnitten erlaubt, die die GDWS bekanntgemacht hat oder die mit blauen Tafeln gekennzeichnet sind. Diese Tafeln zeigen das weiße Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrads oder eines Segelsurfers. So bleibt das Fahrwasser für den durchgehenden Verkehr frei.

Alle Antworten erklärt

A) Außerhalb der Seeschifffahrtsstraße, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Innerhalb der Seeschifffahrtsstraße auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
Die Grenze ist das Fahrwasser, nicht die Seeschifffahrtsstraße.
B) Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
Richtig: Außerhalb des Fahrwassers erlaubt, außer bei Verbot; im Fahrwasser nur auf freigegebenen Abschnitten.
C) Im Fahrwasser, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
Hier ist es vertauscht: Im Fahrwasser ist es nur ausnahmsweise erlaubt, außerhalb in der Regel schon.
D) Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern, sofern dabei ein Abstand von mindestens 100 m zum Ufer eingehalten wird.
Eine solche Regel mit 100 m Abstand zum Ufer gibt es hier nicht.

Merke dir: Außerhalb frei, im Fahrwasser nur mit blauer Tafel.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 6.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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