Bootsführerschein Übungen

SBF See, Frage 142 · SBF See

Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: C) Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.

Verkehrstrennungsgebiete funktionieren wie Autobahnen auf See. Die Frage prüft die wichtigsten Regeln für ihre Benutzung nach Regel 10 KVR.

Du fährst auf dem passenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung. Von der Trennzone oder Trennlinie hältst du dich so weit wie möglich frei, damit du dem Gegenverkehr nicht zu nahe kommst. Ein- und ausfahren sollst du in der Regel an den Enden des Einbahnwegs. Musst du seitlich ein- oder auslaufen, dann in möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung, wie beim Einfädeln auf der Autobahn.

Alle Antworten erklärt

A) Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Links der Trennzone fährt man in den Gegenverkehr, und seitlich läuft man in kleinem, nicht in rechtem Winkel ein.
B) Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
Segler und Fahrzeuge unter 20 m dürfen Verkehrstrennungsgebiete benutzen; sie dürfen aber Maschinenfahrzeuge im Einbahnweg nicht behindern.
C) Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Richtig: Einbahnweg in Verkehrsrichtung, Abstand zur Trennzone, Ein- und Auslaufen an den Enden oder seitlich in kleinem Winkel.
D) Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.
Eine allgemeine Vorfahrt im Verkehrstrennungsgebiet gibt es nicht; die übrigen Ausweichregeln der KVR gelten weiter.

Merke dir: Im Verkehrstrennungsgebiet: mit dem Verkehr, weg von der Trennzone, seitlich nur flach rein und raus.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 3, SBF See Nr. 8.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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