SBF See, Frage 143 · SBF See
Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
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Richtige Antwort: B) Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
Manchmal musst du ein Verkehrstrennungsgebiet queren, etwa auf einem Törn durch die Deutsche Bucht. Die Frage prüft, wie das nach Regel 10 KVR geht.
Queren sollst du möglichst vermeiden. Musst du queren, dann mit der Kielrichtung möglichst im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung. Die Kielrichtung ist die Richtung, in die dein Bug zeigt. Sie bleibt rechtwinklig, auch wenn Wind oder Strom dich versetzen; so bist du kurz im Einbahnweg, und andere erkennen sofort, dass du querst.
Alle Antworten erklärt
- A) Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies mit der Kielrichtung in einem möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
- Ein spitzer Winkel verlängert die Zeit im Einbahnweg und macht die Absicht schwer erkennbar; vorgeschrieben ist der rechte Winkel.
- B) Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
- Richtig: Queren vermeiden; wenn nötig, Kielrichtung im rechten Winkel, auch bei Versatz durch Wind oder Strom.
- C) Das Queren von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge verboten. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von den Enden der Verkehrstrennungsgebiete klar zu halten und müssen durch ihren Kurs zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht queren.
- Queren ist für Segler und kleine Maschinenfahrzeuge nicht verboten; sie dürfen nur den Verkehr im Einbahnweg nicht behindern.
- D) Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit einem rechtweisenden Kurs zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Der rechtweisende Kurs des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
- Der rechtweisende Kurs ist eine Winkelangabe zu geografisch Nord; die Regel spricht von der Kielrichtung im rechten Winkel zur Verkehrsrichtung.
Merke dir: Queren: Bug im rechten Winkel zur Verkehrsrichtung, auch bei Versatz.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 11.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.